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Legalisation bei Botschaften und Konsulaten

Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehören, verlangen eine vollständige Legalisationskette: Das Dokument wird von den zuständigen Schweizer Behörden überbeglaubigt und anschliessend von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in der Schweiz legalisiert.

Jede Botschaft hat eigene Regeln zu Gebühren, Terminen, Formularen und Übersetzungen. Wir kennen diese Verfahren, stellen ein vollständiges Dossier zusammen und erledigen den Kontakt mit der Botschaft in Ihrem Namen.

Was wir für Sie übernehmen

  • Abklärung der Anforderungen des Ziellandes
  • Beglaubigte Übersetzung in die verlangte Sprache
  • Notarielle Beglaubigung sowie kantonale oder eidgenössische Überbeglaubigung
  • Beglaubigung durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), falls verlangt
  • Einreichung bei und Abholung von der Botschaft oder dem Konsulat
  • Sichere Rücksendung Ihrer Dokumente

Dokumente für geschäftliche und private Zwecke

Wir legalisieren Firmendokumente für Handel, Ausschreibungen und Eintragungen von Niederlassungen sowie persönliche Dokumente für Heirat, Aufenthaltsbewilligung, Studium oder Arbeit im Ausland.

Ausländische Dokumente für Schweizer Behörden

Bei Dokumenten aus dem Ausland erklären wir Ihnen, welche Beglaubigung das Ausstellungsland liefern muss, und übersetzen die Dokumente für die Schweizer Behörde.

Häufige Fragen

Woher weiss ich, ob ich eine Apostille oder eine Legalisation brauche?

Das hängt vom Land ab, in dem das Dokument verwendet wird. Nennen Sie uns das Land, und wir bestätigen Ihnen das richtige Verfahren in der Offerte.

Braucht es bei Botschaften einen Termin?

Bei vielen ja, und die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. Wir planen die Schritte rückwärts ab Ihrer Frist.

Sind die Botschaftsgebühren inbegriffen?

Amtliche Gebühren werden in Ihrer Offerte transparent neben unserem Dienstleistungshonorar aufgeführt.

In der ganzen Schweiz für Sie da

Ihre persönliche Offerte

Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan Ihrer Dokumente. Sie erhalten einen Fixpreis und einen Liefertermin – unverbindlich.

Die Preise hängen vom Dokument, vom Sprachpaar und von der Frist ab. Deshalb ist jede Offerte individuell und kostenlos.

Lieber persönlich? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns direkt:

PDF, JPG, PNG, HEIC, DOC(X) – bis zu 5 Dateien, insgesamt 15 MB.

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