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Apostille für Schweizer Dokumente und Übersetzungen

Die Apostille ist eine Bescheinigung gemäss dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf einer öffentlichen Urkunde, sodass diese in einem anderen Vertragsstaat ohne weitere Beglaubigung verwendet werden kann.

In der Schweiz stellt die für das Dokument zuständige kantonale Behörde die Apostille aus – in der Regel die Staatskanzlei des Kantons –, für Bundesdokumente die Bundeskanzlei. Wir bereiten Ihr Dossier vor, reichen es beim richtigen Amt ein und senden Ihnen die Dokumente zurück.

Dokumente, die häufig eine Apostille benötigen

  • Zivilstandsurkunden: Geburt, Ehe, Partnerschaft, Tod
  • Strafregisterauszüge und Betreibungsregisterauszüge
  • Notarielle Urkunden, beglaubigte Kopien und Vollmachten
  • Diplome und Zeugnisse von Schweizer Schulen und Hochschulen
  • Handelsregisterauszüge und Firmendokumente
  • Beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland

Welche Behörde stellt die Apostille aus?

Das hängt davon ab, wer das Dokument unterzeichnet hat. Eine notarielle Urkunde wird zuerst in dem Kanton beglaubigt, in dem der Notar tätig ist; ein Auszug des Bundes wird von der Bundeskanzlei in Bern beglaubigt. Manche Dokumente benötigen zuerst eine Zwischenbeglaubigung. Wir übernehmen diese Abfolge für Sie.

Wenn eine Apostille nicht genügt

Ist das Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten, muss das Dokument stattdessen von den Schweizer Behörden überbeglaubigt und anschliessend von der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes legalisiert werden. Siehe unsere Dienstleistung Legalisation.

Häufige Fragen

Kann auch eine Übersetzung eine Apostille erhalten?

Ja. Sobald die Unterschrift der Übersetzerin oder des Übersetzers notariell beglaubigt ist, kann die Übersetzung apostilliert werden. Wir organisieren die ganze Kette.

Muss ich persönlich vorbeikommen?

Nein. Sie senden uns die Dokumente per Post oder Kurier, und wir schicken sie Ihnen mit der Apostille zurück.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom Kanton und von allfälligen Vorbeglaubigungen ab. Nennen Sie uns Ihre Frist, und wir bestätigen Ihnen in der Offerte einen realistischen Termin.

In der ganzen Schweiz für Sie da

Ihre persönliche Offerte

Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan Ihrer Dokumente. Sie erhalten einen Fixpreis und einen Liefertermin – unverbindlich.

Die Preise hängen vom Dokument, vom Sprachpaar und von der Frist ab. Deshalb ist jede Offerte individuell und kostenlos.

Lieber persönlich? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns direkt:

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