Vollmacht für die Verwendung im Ausland
Für den Verkauf einer Immobilie, die Regelung eines Erbes, die Eröffnung eines Bankkontos oder die Vertretung einer Person vor einer ausländischen Behörde braucht es oft eine Vollmacht, die in der Schweiz unterzeichnet wird und in einem anderen Land gültig ist.
Wir erstellen die Vollmacht in der verlangten Sprache – häufig zweisprachig –, lassen Ihre Unterschrift notariell beglaubigen und beschaffen die Apostille oder Legalisation, damit das Dokument dort akzeptiert wird, wo es gebraucht wird.
Typische Anwendungen
- Kauf oder Verkauf von Immobilien im Ausland
- Erbschafts- und Nachlassverfahren
- Bank-, Vorsorge- und Versicherungsangelegenheiten
- Firmengründungen und Vertretung
- Zivilstands- und Verwaltungsverfahren
Nach ausländischer Vorlage
Viele ausländische Notare oder Banken stellen eine eigene Vorlage zur Verfügung. Wir übersetzen sie, bringen sie in ein zweisprachiges Format und stellen sicher, dass sie in der Schweiz unterzeichnet werden kann.
Von der Unterschrift bis zur Apostille
Wir buchen den Notartermin für die Unterschrift und erledigen danach die Apostille oder die Legalisationskette, bevor das Dokument ins Ausland geht.
Häufige Fragen
Können Sie die Vollmacht von Grund auf verfassen?
Wir erstellen und übersetzen den Wortlaut auf Grundlage Ihrer Angaben oder der Vorlage, die Sie uns geben. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, den Inhalt von einer Anwältin oder einem Anwalt im Zielland prüfen zu lassen.
Wie lange ist eine Vollmacht gültig?
Das hängt vom Zielland und von der Institution ab. Manche akzeptieren nur Dokumente, die in den letzten Monaten ausgestellt wurden. Planen Sie Unterschrift und Apostille daher möglichst nahe am Verwendungsdatum.
In der ganzen Schweiz für Sie da
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Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan Ihrer Dokumente. Sie erhalten einen Fixpreis und einen Liefertermin – unverbindlich.
Die Preise hängen vom Dokument, vom Sprachpaar und von der Frist ab. Deshalb ist jede Offerte individuell und kostenlos.
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